Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SauberGlanz GmbH, Reinigungsstraße 42, 10115 Berlin, Deutschland (nachfolgend "SauberGlanz" oder "wir") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie") über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SauberGlanz stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von SauberGlanz durch den Kunden oder durch Unterzeichnung eines Reinigungsvertrags zustande.
Alle Angebote von SauberGlanz sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der genaue Umfang der zu erbringenden Reinigungsleistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder dem Reinigungsvertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
SauberGlanz behält sich vor, die vereinbarten Reinigungsleistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Der Kunde verpflichtet sich, SauberGlanz den Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zu gewähren.
Der Kunde stellt sicher, dass die zu reinigenden Räumlichkeiten frei zugänglich sind und keine Hindernisse die Reinigungsarbeiten beeinträchtigen.
Der Kunde stellt SauberGlanz, sofern nicht anders vereinbart, kostenlos Strom, Wasser und Abwasser in angemessenem Umfang zur Verfügung.
Der Kunde informiert SauberGlanz über besondere Eigenschaften von zu reinigenden Gegenständen oder Oberflächen, die eine spezielle Behandlung erfordern.
Es gelten die im Angebot oder Reinigungsvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen von SauberGlanz sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei regelmäßigen Reinigungsleistungen erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel monatlich.
Bei Zahlungsverzug ist SauberGlanz berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Kunde hat die erbrachten Reinigungsleistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen hat SauberGlanz das Recht zur Nachbesserung.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erbringung der Reinigungsleistung schriftlich gegenüber SauberGlanz angezeigt werden, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
SauberGlanz haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von SauberGlanz oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Bei einmaligen Reinigungsleistungen endet der Vertrag mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Bei regelmäßigen Reinigungsleistungen wird der Vertrag, sofern nicht anders vereinbart, für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
SauberGlanz verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Letzte Aktualisierung: 01.11.2023